Begleithundeausbildung

Die Begleithund-Prüfung ist die „kleinste“ aller Hundesport-Prüfungen und meist Voraussetzung für alle weiteren Aktivitäten (Schutzhundesport; Agility, Turniersport, etc). Sie ist aber auch Grundlage des „Mensch/Hund“-Teams und somit anzuraten für jeden verantwortlichen Hundeführer. Die Begleithund-Prüfung ist für den Hund ein Beleg, die Grundkommandos zu beherrschen und den Alltagssituationen generell gewachsen zu sein, für den Hundeführer belegt sie, dass er ein Grundverständnis der Hundehaltung besitzt und so – daraus ableitend – dass beide ein verantwortungsvolles Team bilden. Die Begleithund-Prüfung ist kein „Freibrief“ und setzt auch nach der erfolgreichen Absolvierung ein regelmäßiges Training und ein bewusstes Handeln voraus. Die Begleithund-Prüfung besteht aus vier Teilen, die jeweils für sich genommen bestanden werden müssen – sonst ist die gesamte Prüfung zu dem jeweiligen Zeitpunkt beendet. Die Teile bauen aufeinander auf und werden in der Regel auch in der Reihenfolge abgehandelt.

Zulassungsvoraussetzungen:

Die Begleithundprüfung kann mit jedem Hund absolviert werden, er muss lediglich mindestens 15 Monate alt sein und darüber hinaus eindeutig identifizierbar sein (Tätowierung oder Chip). Zum Nachweis benötigt man eine Leistungsurkunde oder entsprechende Papiere (oft ist das auch der Stammbaum), in die dann auch die Prüfung eingetragen wird. Der Hund muss geimpft sein und der Halter sollte eine Haftpflicht-Versicherung nachweisen können.

Der Hundeführer wiederum muss Mitglied in einem VDH-Verein sein und dieses nachweisen – nur dann kann er die Prüfung mit dem Hund ablegen. Ein Hundeführer kann maximal mit zwei Hunden die Prüfung absolvieren, jeder Hund jedoch nur mit einem Hundeführer (am gleichen Termin!).

Theoretische, schriftliche Prüfung

Teil 1 der Begleithund-Prüfung ist nur für den Hundeführer gedacht – hier muss er seine Kenntnisse über Hunde, Hundehaltung und angrenzende Sachgebiete unter Beweis stellen. In der Regel handelt es sich um Multiple-Choice-Fragen, es können aber auch offene Fragen vorkommen, die dann mit „Langtext“ beantwortet werden müssen. Die Fragen variieren je nach Verband, bei dem man die Prüfung absolviert.

Die Fragebögen werden sofort vor Ort ausgewertet, werden mehr als 70 % der Fragen richtig beantwortet, gilt der Teil als bestanden. Wird die Theorie nicht bestanden, kann der Hund nicht mehr vorgeführt werden, die Prüfung endet für den Hundeführer (und somit auch für den Hund).

Der Sachkundenachweis muss vom Hundeführer nur einmal erbracht werden, ist er bestanden, kann er beliebige Prüfungen ohne weiteren Sachkundenachweis absolvieren. Die bestandene Sachkundeprüfung ist von ihm nachzuweisen.

Identifikation des Hundes und Unbefangenheitsprüfung

Wurde der erste Teil bestanden oder besitzt der HF bereits den Sachkundenachweis, erfolgt nun die Unbefangenheitsprüfung (Wesenstest). Bestandteil der Unbefangenheitsprobe ist die Überprüfung der Identität des Hundes (Überprüfen der Tätowiernummer, Chip, usw.). Hunde, die diese Unbefangenheitsprobe nicht bestehen, können an der Prüfung nicht teilnehmen bzw. müssen disqualifiziert werden.

Die Unbefangenheitsprüfung kann mit allen teilnehmenden Hunden gleichzeitig zum Beispiel außerhalb des Übungsplatzes durchgeführt werden, aber auch unmittelbar vor dem folgenden Teil, dann nur für das jeweilige Team. Typischerweise erfolgt die Unbefangeheitsprüfung während der Überprüfung der Identität – in dem Fall muss sich ja der Leistungsrichter (LR) oder der Ausbildungswart zum Hund begeben und ihn direkt berühren. Außerdem wird das Verhalten des Hundes hinsichtlich der anderen Hunde und Menschen bewertet.

Trainieren Sie ihren Hund auf mögliche Situationen: Unbekannter beugt sich von vorne über den Hund, womöglich mit Klemmbrett und ähnlichen Gegenständen „bewaffnet“. Der Hund sollte nicht ängstlich oder aggressiv reagieren!

 

Unterordnungsteil:

Der Hauptteil der BH Prüfung besteht im Beurteilen des Teams Mensch/Hund, und zwar auf dem Hundeplatz (Trainingsplatz). Hier wird der Gehorsam des Hundes und seine Führigkeit überprüft, allerdings beschränkt sich das Ganze auf wenige Kommandos und Aufgaben. Der HF hat mit seinem Hund folgende Fähigkeiten darzustellen: Leinenführigkeit, sowohl im Normalschritt als auch im Schnellschritt (Laufschritt), im Langsamschritt und in Winkelarbeit. Der Hund soll dabei stets freudig, aufmerksam und eng an der linken Seite des HF laufen. Der HF kann ein Hörzeichen nutzen „Fuß“ das jeweils am Beginn einer Übung gegeben wird. Bleibt der HF stehen, soll sich der Hund selbstständig neben ihn setzen. Die Leine soll während der kompletten Übungseinheit leicht durchhängend geführt werden, der Hund soll eigenständig folgen.

Leinenführigkeit: (15 Punkte):
Auf das Hörzeichen „Fuss“ soll der Hund dem HF freudig aus der Grundstellung folgen. Hierbei soll der Hund mit seiner Schulter in Höhe des linken Knies bleiben. Er darf nicht seitwärts laufen, vordrängen oder zurückbleiben, all dies gibt Abzüge. Die 1m-Leine wird in der linken Hand gehalten und soll locker durchhängen. Dabei muss das Team ein genau festgelegtes Schema laufen, worin auch verschiedene Schrittarten wie der Langsam- und der Laufschritt zu zeigen sind. Außerdem müssen mindestens eine Rechts-, Links- und eine Kehrtwendung gezeigt werden. Auf Anweisung des Richters geht das Team dann in Form einer Acht durch eine Gruppe aus vier Personen und muss in dieser Gruppe einmal halten, wobei sich der Vierbeiner ohne Kommando hinsetzen soll. Anschließend verläßt der HF mit seinem Hund die Gruppe.

Freifolge: (15 Punkte):
Nun wird der Hund in der Grundstellung abgeleint, das Team geht direkt wieder in die Gruppe hinein und geht wieder in Form einer Acht durch die Gruppe und zeigt dort wieder einen Halt.
Danach muss der HF mit freifolgendem Hund das gesamte Schema nochmals laufen,

Sitzübung: (10 Punkte)
Von der Grundstellung aus geht das Team mind. 10 Schritte geradeaus, der HF gibt dann das Kommando „Sitz“ und geht, ohne seine Gangart zu ändern, mindestens 30 Schritte weiter. Dort bleibt er stehen und dreht sich zu seinem Hund um. Der Hund muss sich auf das Hörzeichen schnell hinsetzen, jedes Zögern oder auch weiter mitlaufen wird mit Punktabzug bestraft. Auch wenn er sich statt zu setzen hinlegt oder stehen bleibt, bedeutet dies Punktabzug. Auf Richteranweisung begibt der HF sich dann zu seinem Hund zurück und nimmt wieder die Grundstellung ein.

Ablegen in Verbindung mit Herankommen: (10 Punkte):
Wieder geht das Team aus der Grundstellung mindestens 10 Schritte geradeaus, der HF gibt das Kommando „Platz“ und geht wieder ohne seine Schrittart zu ändern mindestens 30 Schritte weiter. Er bleibt stehen dreht sich zu seinem Hund um. Der Hund muss sich auf das Hörzeichen sofort hinlegen. Nun ruft der HF auf Richteranweisung seinen Hund mit dem Hörzeichen „Hier“ oder mit dem Namen seines Hundes zu sich heran. Hierbei sollte der Hund freudig in schneller Gangart auf den HF zulaufen und sich dicht vor ihn hinsetzen. Auf erneutes Hörzeichen „Fuß“ muss der Hund die Grundstellung selbstständig einnehmen, d.h er muss sich an die linke Seite des HF begeben und hinsetzen.

Ablegen des Hundes unter Ablenkung: (10 Punkte):
Bevor der nächste HF seine Unterordnung beginnt, muss der HF seinen Hund auf einen vom Richter zugewiesenen Platz führen und ihn dort mit dem Kommando „Platz“ ablegen. Die Leine wird dabei entfernt und es darf auch kein Hilfsmittel bei dem Hund zurückbleiben. Dann muss sich der HF mindestens 30 Schritte von seinem Hund entfernen und mit dem Rücken zu ihm stehen bleiben ohne sich umzudrehen. Nun soll der Hund auf diesem Platz ruhig verweilen, bis der zweite Hundeführer seine Unterordnung beendet hat.

Der LR vergibt für alle Übungen Punkte. Insgesamt können 60 Punkte erreicht werden. Bei Erreichen von weniger als 70 % (42 Punkte) ist der Prüfungsteil nicht bestanden und die weitere Fortsetzung der Prüfung nicht mehr möglich.

Verkehrsteil:

Hat man bisher alles souverän geschafft, folgt der letzte Teil: der Außen- oder Verkehrsteil. Dabei soll überprüft werden, wie sich der Hund in der Öffentlichkeit – also unter realen Umweltbedingungen und normalen, stark besuchten Umgebungen verhält. Erwartet wird ein gleichgültiges Verhalten des Hundes, weder aggressiv noch ängstlich, sondern souverän gegenüber typischen Umwelt-Einflüssen. Deswegen wird der Verkehrsteil häufig an öffentlichen, stark frequentierten Orten durchgeführt, zum Beispiel am Bahnhof oder auf dem Parkplatz eines Supermarktes, aber auch in der Innenstadt oder an ein beliebtes Ausflugsziel.

Der Hund ist dabei stets angeleint, soll aber weder an der Leine zerren noch vom HF gezerrt werden. Ein extrem enges Fuss-Gehen ist nicht mehr erforderlich. Der LR beobachtet die Hunde in der Gruppe und im Verkehr, und natürlich das Team Mensch/Hund. Normalerweise werden auch noch diverse Übungen absolviert (z. B. ein Fahrradfahrer fährt vorbei, ein Jogger passiert, ein Kind kommt schreiend an, ein klappender Einkaufswagen wird vorbei geschoben). Dies wird je nach Umgebung und LR unterschiedlich gehandhabt. Meist gibt es noch eine „Anbinde-Übung“. Der Hund wird dabei vom HF an einer bestimmten Stelle angebunden, anschließend entfernt sich der HF außer Sichtweite des Hundes. Dann passieren einige Personen mit und ohne Hund den wartenden Hund (Abstand ca. 1,5 – 2 m). Der wartende Hund soll sich dabei ebenfalls ruhig und gelassen zeigen, weder die vorübergehenden anbellen oder aggressiv reagieren, noch soll er dem HF hinterher Jaulen oder an seiner Leine zerren.

Mit dem Außenteil endet dann auch die Begleithund-Prüfung und es geht zum Abschuss Gespräch zurück auf den Hundeplatz oder zum Treffpunkt.